Willkommen bei SCHAUER & STÖGER Rechtsanwälte in Bruck/Leitha!
Unsere Kanzlei steht für individuelle, sorgfältige und verständliche Beratung in allen rechtlichen Angelegenheiten. Weil jeder Fall seine eigene Geschichte hat, entwickeln wir Lösungen, die rechtlich durchdacht, wirtschaftlich sinnvoll und im Alltag gut nachvollziehbar sind. Wir legen Wert darauf, Ihnen von Beginn an ein klares Bild über Risiken, Möglichkeiten und Kosten zu vermitteln. Diese Transparenz bildet das Fundament einer Zusammenarbeit, die auf Vertrauen und Verlässlichkeit basiert.
Wir vertreten Mandanten aus dem In- und Ausland vor Gerichten, Behörden und in außergerichtlichen Verhandlungen. Damit wir eine Strategie entwickeln können, die zu Ihrer Situation passt, nehmen wir uns Zeit, um Ihre persönlichen Anliegen und beruflichen oder unternehmerischen Hintergründe genau zu verstehen. Rechtsberatung bedeutet für uns, jurische Aspekte mit den tatsächlichen Lebensumständen unserer Mandanten in Einklang zu bringen.
Unser Team bringt umfassende Erfahrung aus verschiedenen juristischen Fachrichtungen mit und kann dadurch komplexe Sachverhalte aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten. Diese fachliche Breite hilft uns, langfristig tragfähige Lösungen zu entwickeln. Wir arbeiten strukturiert, lösungsorientiert und in einer angenehmen Atmosphäre, die eine direkte, unkomplizierte Kommunikation ermöglicht. Für uns ist es wichtig, auch in schwierigen Situationen ein verlässlicher Ansprechpartner zu sein.
Ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit ist das Erbrecht – von der Gestaltung maßgeschneiderter Testamente und Vorsorgeregelungen bis hin zur Begleitung in Verlassenschaftsverfahren. Ebenso unterstützen wir unsere Mandanten im Familienrecht, darunter Scheidungen, Vermögensaufteilungen, Unterhaltsfragen sowie Anliegen zur Obsorge und Kontaktgestaltung. Im Miet- und Wohnrecht vertreten wir Ihre Interessen sowohl bei mietrechtlichen Streitigkeiten als auch bei Besitzstörungen.
Auch im Konsumentenschutzrecht stehen wir Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Unternehmern zur Seite. Im Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrecht begleiten wir Sie beispielsweise in Führerscheinfragen, bei Problemen im Baurecht oder bei Verkehrsdelikten. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der effizienten Geltendmachung offener Forderungen.
In strafrechtlichen Angelegenheiten vertreten wir Sie im Ermittlungsverfahren sowie im Strafprozess, unter anderem in Fällen mit Bezug zum Suchtmittelrecht oder im Rahmen des Opferschutzes. Bei der Erstellung von Verträgen achten wir auf klare, verständliche und rechtssichere Formulierungen – sei es bei Kauf-, Schenkungs- oder Übergabeverträgen oder bei Mietverhältnissen. Im allgemeinen Zivilrecht prüfen wir Ihre Ansprüche auf Schadenersatz oder Gewährleistung und setzen diese konsequent durch.
Im Arbeits- und Sozialrecht beraten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei Konflikten im Dienstverhältnis sowie bei Fragen rund um Pflegegeld, Invalidität oder Berufsunfähigkeit. Durch unser breites Fachwissen können wir Ihre Angelegenheit umfassend beurteilen und zielorientiert begleiten.